| Veranstaltung: | KMV Dezember 2025 GRÜNE LOS |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungsanträge |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 04.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 05.11.2025, 15:07 |
A3: Kommunalpolitisches Vernetzungsgremium
Antragstext
Die KMV möge beschließen folgenden Paragraphen in die Satzung zu ergänzen:
§ 5a Vernetzungsgremium
(1) Zur Koordinierung und gemeinsamen politischen Willensbildung auf Kreisebene
wird ein Vernetzungsgremium gebildet.
(2) Dem Gremium gehören alle anerkannten Orts- bzw. Regionalvorstände im Kreis
Oder-Spree sowie der Kreisvorstand an.
(3) Das Vernetzungsgremium ist ein beschlussfassendes Organ des Kreisverbandes
im Sinne von § 4.
(4) Es fasst Beschlüsse zu strategischen und politischen Fragen, die den
gesamten Kreisverband betreffen. Die Beschlüsse sind für den Kreisvorstand
verbindlich, soweit sie nicht durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung
aufgehoben oder geändert werden.
(5) Das Gremium tagt mindestens zweimal jährlich. Sitzungen können auch online
stattfinden.
(6) Jeder Orts- bzw. Regionalvorstand sowie der Kreisvorstand ernennen ein
stimmberechtigtes Mitglied je Gliederung.
Zudem möge die KMV die Ergänzung eines Paragraphen 3 in §4 Organe und
Öffentlichkeit einfügen
Organe des Kreisverbandes sind:
(3) Das Vernetzungsgremium
Begründung
Der Kreisverband Oder-Spree umfasst mehrere aktive Orts- und Regionalverbände, die inhaltlich und organisatorisch eng miteinander verbunden sind. Um den Austausch zwischen diesen Gliederungen zu stärken, wollen wir das Vernetzungsgremium als festes stimmberechtigtes Organ in die Satzung ergänzen.
Das Gremium schafft eine feste Struktur für regelmäßige Abstimmungen zwischen Kreis- und Ortsebene. Dadurch können politische Strategien gemeinsam entwickelt, Doppelstrukturen vermieden und die Arbeit im Kreisverband insgesamt effizienter gestaltet werden.
Orts- bzw. Regionalverbände werden so stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden sind.
Die Ergänzung in §4 stellt sicher, dass das Vernetzungsgremium als offizielles Organ des Kreisverbandes verankert ist und seine Beschlüsse auf einer satzungsrechtlichen Grundlage beruhen.
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